Info & Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freizeit- und
Wirtschaftsdienst GmbH (FW GmbH) für den Erwerb von Event-Tickets
über http://www.truck-grand-prix.de/ sowie den Besuch der
Truck-Grand-Prix-Veranstaltung
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten
für den Verkauf von Eintrittskarten zum Truck-Grand-Prix und seiner
Nebenveranstaltungen über die
Webseitehttp://www.truck-grand-prix.de/, ferner für den Besuch der
damit zusammenhängenden Veranstaltung. Die AGB umfassen sämtliche
Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung,
dem Erwerb, der Lieferung von Eintrittskarten sowie etwaiger
Leistungsstörungen. Der Kunde bestätigt im Rahmen des
Bestellvorgangs, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kenntnis genommen hat und diese bindend akzeptiert. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind im jeweils aktuellen Stand zu jedem
Zeitpunkt auf der Webseite http://www.truck-grand-prix.de/
abrufbar.
2. Vertragsabschluss
Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt
durch die korrekte Eingabe der Bestellmengen und Absendung seiner
Adresse sowie die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen
Daten zur Zahlungsabwicklung bzw. bei Überweisung durch den
rechtzeitigen Eingang der Zahlung bei der FW GmbH. FW GmbH nimmt
das auf die Erbringung der Veranstaltungsleistung gerichtete
Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per
E-Mail, Rechnungsstellung oder durch Zusendung der Eintrittskarten
dem Kunden gegenüber an. FW GmbH behält sich das jederzeitige Recht
vor, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Für alle im Bestelldialog vom Kunden benannten Daten trägt dieser
das alleinige Risiko. Etwaige Bestellfehler gehen zu seinen Lasten.
Etwaig Bestellfehler sind unverzüglich gegenüber der FW GmbH -
entweder telefonisch oder per E-Mail - mitzuteilen. Andernfalls
erlöschen alle Rechte auf Rückabwicklung des Geschäftes. Im Zweifel
trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ihm diese Überprüfung
nicht unverzüglich möglich war und er dieses Versäumnis nicht zu
vertreten hat.
Gibt der Besteller falsche Bank-/Kreditkartendaten ein und führt
dies bankseits zu einer Rückweisung des Zahlungsauftrages, so trägt
der Besteller die hieraus entstehenden Gebühren.
3. Anwendung des Fernabsatzgesetzes
Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über
Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von
Dienstleistungen aus dem Bereich von terminierten
Freizeitveranstaltungen, wie sie unter
http://www.truck-grand-prix.de/ angeboten werden, keine Anwendung.
Der Kunde hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein
zweiwöchiges Widerrufsrecht.
4. Lieferung
Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten und Waren erfolgt
auf Kosten und Risiko des Bestellers. Der Zeitpunkt der Lieferung
ist abhängig von der jeweiligen Zustelloption und Zahlungsart. Bei
Zustelloption Abholung ist der Kunde verpflichtet, die bestellten
Tickets bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der FW GmbH,
Hohenzollernstrasse 34, 56068 Koblenz abzuholen; eine
Tickethinterlegung an der Kasse am Veranstaltungsort ist nicht
möglich.
Die Ausgabe bzw. der Versand der Eintrittskarten erfolgt erst nach
Eingang des gesamten Rechnungsbetrages auf einem unserer
Konten.
5. Veranstaltungsausfall / Höhere Gewalt
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt;
sollten einzelne Veranstaltungsteile aufgrund von Wetter oder
sonstiger höherer Gewalt ausfallen, so ergibt sich hieraus
keinerlei Erstattungsanspruch. Es besteht - außer bei endgültiger
Absage der kompletten Veranstaltung oder Verlegung des
Veranstaltungstermins auf einen Ersatztermin - kein Anspruch auf
Rücknahme der Eintrittskarten.
6. Datenschutz
Alle kundenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und
genutzt. FW GmbH ist ausdrücklich ermächtigt, kundenbezogene Daten
an natürliche und/oder juristische Personen weiterzugeben, die mit
der Abwicklung des Vorverkaufes oder der Veranstaltung betraut
sind, insbesondere an den Veranstalter.
7. Zahlung
Die Zahlung der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich über die
im Verkaufsformular angebotenen Bezahlarten und zu den dort
genannten Bedingungen. FW GmbH ist in keiner Form verantwortlich
dafür, dass etwaig abgesendete Bank- oder Kreditkartendaten von
unberechtigten Dritten ausgespäht und in der Folge evtl.
missbraucht werden. FW GmbH leistet in diesen Fällen keinen
Schadenersatz.
Die Eintrittskarten verbleiben bis zu ihrer vollständigen
Bezahlung im alleinigen Eigentum von FW GmbH. Ein Weiterverkauf an
Dritte zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. FW GmbH
behält sich vor, solchen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu
verwehren, denen diese Karte von anderen Personen als FW GmbH oder
deren autorisierten Vorverkaufsstellen zu gewerblichen Zwecken
weiterverkauft wurde.
8. Pflichten des Kunden bei Veranstaltungsbesuch
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel,
Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als
Wurfgeschosse verwenden lassen - insbesondere Flaschen und Dosen -,
dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Der Kunde muß
mit Kontrollen an den Eingängen rechnen, für den Fall der
Kontrollverweigerung kann die FW GmbH oder die von ihr beauftragten
Personen den Einlass verweigern.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der
Veranstaltung ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen
Zwecken mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen zu
kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken der Vorführung vor
öffentlichem Publikum sind untersagt - jeder Missbrauch wird
rechtlich geahndet.
9. Haftung, Gewährleistung
FW GmbH haftet für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von
ihr schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
im Rahmen des Produkthaftungs-gesetzes. Im Übrigen haftet FW GmbH
nur bei grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher
Vertragspflichtverletzung, es sei denn, es werden wesentliche
Vertragspflichten verletzt. FW GmbH haftet nicht für Störungen, die
durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht
werden. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen während der Nutzung
des Online-Services auf der Webseite
http://www.truck-grand-prix.de/ , die auf den Ausfall oder die
Störung des Telefonkommunikationsnetzes und/oder der
Stromversorgung zurückzuführen sind. Aufgrund der technischen
Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit
der Buchungsmodule unter http://www.truck-grand-prix.de/ nicht
gewährleistet werden.
10. Zuschauerordnung
Die abgebildete Zuschauerordnung ist Bestandteil dieser
allgemeinen Geschäftsbedingung.
Zuschauerordnung Nürburgring
A. Eintrittskarten
1. Jeder Zuschauer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte
sein. Das Betreten des Nürburgringgeländes ohne gültige
Eintrittskarte ist als Erschleichen von Leistung strafbar.
2. Die Eintrittskarte gilt nur für die darauf vermerkten
Tribünenbereiche. Soweit kein bestimmter Sitzplatz auf der
Eintrittskarte vorhanden ist, gewährt die Eintrittskarte keinen
Anspruch auf einen bestimmten Sitz- bzw. Stehplatz.
3. Die Eintrittskarten bleiben auch gültig, wenn die Veranstaltung
aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, auf einen
anderen Zeitpunkt verlegt wird. Eine Kartenrückgabe ist
ausgeschlossen.
4. Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein
Rückzahlungsanspruch, es sei denn, bis zum Abbruch ist kein in das
Gewicht fallender Teil der Veranstaltung abgelaufen. Steht dem
Inhaber ein Teilanspruch zu, bestimmt die Nürburgring GmbH den
Anteil nach billigem Ermessen.
5. Jeglicher Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist
innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten - beginnend mit
dem Ablauf des letzten Tages der Veranstaltung - schriftlich
geltend zu machen. Der Anspruch verjährt sechs Monate nach
schriftlicher Geltendmachung.
6. Falls Sie den Zuschauerplatz vorübergehend verlassen, müssen
Sie sich an der Kontrollstelle eine Kontrollkarte aushändigen
lassen. Nur Eintrittskarte und Kontrollkarte berechtigen zum
Wiederbetreten des Zuschauerplatzes.
B. Sicherheit / Tribünen
1. Auf den Tribünen müssen die Wege und Treppenbereiche aus
Sicherheitsgründen freigehalten werden.
2. Je nach Auslastung der Zuschauerbereiche dürfen die
Stehtribünen nach Aufforderung nicht zum Sitzen benutzt werden.
Dadurch, dass Sie selbst auf diesen Tribünen stehen bleiben,
ermöglichen Sie anderen Zuschauern, die wie Sie eine Eintrittskarte
erworben haben, ausreichende Sicht auf das Geschehen.
3. Den Anordnungen der Rennleitung, der Ordner und des
Absperrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung
bedeutet Hausfriedensbruch.
4. Außer Sitzkissen dürfen keine sperrigen Gegenstände auf die
Tribünen mitgenommen werden.
5. Übersteigen Sie nicht die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen!
Sie gefährden sonst sich und andere.
6. Offenes Feuer, das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern
sind strikt verboten. Sie gefährden ansonsten in hohem Maße andere
Zuschauer, Veranstaltungsteilnehmer und nicht zuletzt sich
selbst.
7. Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das
Nürburgringgelände gebracht werden.
8. Das Mitbringen von Tieren in das Veranstaltungsgelände ist
verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu
führen sind.
C. Umwelt
1. Der Nürburgring liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.
Verlassen Sie deshalb nicht die Wege, betreten Sie nicht die
umliegenden Bachläufe und schädigen Sie bitte keine Pflanzen und
Tiere.
Das Lagern, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen ist nur auf
ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Hierfür steht insbesondere der
Campingplatz Müllenbach in unmittelbarer Nähe zum Nürburgring zur
Verfügung.
2. Benutzen Sie für Ihren Abfall die bereitgestellten
Abfallbehälter und trennen Sie Ihren Abfall dabei wie auf den
Tonnen beschrieben.
Auf den Bedarfscampingplätzen erhalten Sie bei der Einfahrt
verschiedenfarbige Abfallsäcke zusammen mit einer Umweltpfandkarte.
Bei Abreise geben Sie die korrekt befüllten Abfallsäcke und die
Pfandkarte beim Campingplatzkontrolleur ab und Sie erhalten dafür
das Pfand zurück. (Hinweis: Ausgabe der Pfandkarte nicht auf allen
Plätzen).
Bitte hinterlassen Sie Ihren Campingplatzbereich so sauber wie Sie
Ihn vorgefunden haben.
D. Haftung
Die Nürburgring GmbH übernimmt keine Haftung für Personen und
Sachschäden unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder gesetzliche
Regelungen beruhen, es sei denn, sie beruhen auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der
gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen.
Insbesondere übernimmt die Nürburgring GmbH keine Haftung für
Hörschäden gleich welcher Art.
Der Inhaber eventueller Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Nürburgring GmbH verpflichtet
sich diese Ansprüche nicht geltend zu machen, es sei denn, sie
beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
von Pflichten der gesetzlichen Vertreter oder von
Erfüllungsgehilfen.
Im Gegenzug schließt die Nürburgring GmbH zugunsten des Inhabers
eine Zuschauerunfallversicherung für Schäden durch rennteilnehmende
Fahrzeuge während der Trainings- und Rennläufe ab.
E. Erste Hilfe
Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die
nächstgelegene Kasse. Von dort aus besteht telefonische Verbindung
zu den Erste-Hilfe-Diensten und zur Einsatzleitung.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist
durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung
des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien
gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer
etwaigen Regelungslücke. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge sind gemäß § 312 Abs. 3
Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch auf den Erwerb von Eintrittskarten
nicht anwendbar. Die Anwendung von UN Kaufrecht (CISG) ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist
Koblenz, bzw. der Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist, soweit eine
Vereinbarung hierüber zulässig ist, Koblenz.